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Für Ihre Trauung ist das katholische Pfarramt zuständig, bei dem Sie Ihren Wohnsitz haben. Nehmen Sie bitte frühzeitig – ein halbes Jahr vor Ihrem Wunschtermin – Kontakt mit Ihrem Pfarramt auf.
Das Pfarramt hilft Ihnen gern in allen Fragen rund um Ihre kirchliche Trauung weiter. Auch wenn Sie nicht in Ihrer Pfarrei, sondern an einem anderen Ort kirchlich heiraten wollen, führt der erste Weg in Ihr zuständiges Wohnortpfarramt. Hier vereinbaren Sie den Termin für das Ehevorbereitungsprotokoll.
Welche Papiere brauchen wir für die kirchliche Trauung?
Zur Anmeldung Ihrer Trauung benötigen beide Partner einen Nachweis, aus dem hervorgeht, dass sie ledig bzw. zur kirchlichen Trauung berechtigt sind. Dazu müssen Sie bei ihrem Taufpfarramt eine Bescheinigung "zum Zweck der Eheschließung“ anfordern. Das Ausstelldatum für den „Taufnachweis“ soll nicht länger als sechs Monate zurückliegen.
Stammt einer der Partner aus dem Ausland, kann die Einholung der Taufbescheinigung länger dauern. Kümmern Sie sich in diesem Fall frühzeitig darum.
Für evangelische Partner, Partner ohne Religion oder Partner mit einer anderen Religion erfolgt dieser Ledigenstandsnachweis durch eine eidesstattliche Erklärung des oder der Betroffenen.
Brauchen wir Trauzeugen?
Ja, Sie brauchen sogar zwei Trauzeugen. Auf sie kann bei einer katholischen Trauung nicht verzichtet werden. Die Trauzeugen bezeugen stellvertretend für die versammelte Hochzeitsgemeinde, dass Sie und Ihr Partner in der Kirche katholisch geheiratet haben. Dazu müssen die Trauzeugen nicht katholisch sein, sondern nur die Trauung nachvollziehen und bezeugen können. Die Trauzeugen tun dies, indem sie nach der Trauung auf dem Ehevorbereitungsprotokoll unterschreiben.
Wie läuft ein Traugottesdienst ab?
Für die kirchliche Trauungsfeier gibt es eine eigene liturgische Form. Die Vorbereitung Ihres Hochzeitsgottesdienstes besprechen Sie mit Ihrem Traupriester oder Diakon. Selbstverständlich können Sie Ihren Hochzeitsgottesdienst mitgestalten. Das Brautpaar, aber auch Ihre Angehörigen und Freunde, können im Gottesdienst mitwirken: Lesungen auswählen, Fürbitten sprechen, musizieren. Der trauende Priester oder Diakon wird Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite stehen bei der Frage, was im Traugottesdienst möglich ist.
Mein Partner ist evangelisch. Können wir ökumenisch heiraten?
Wenn ein Partner evangelisch, der andere katholisch ist, dann gibt es oft den Wunsch, die Trauung unter Beteiligung von Seelsorgern beider Konfessionen zu gestalten. Dass bei Ihrer Hochzeitsfeier Seelsorger beider Konfessionen mitwirken, ist grundsätzlich möglich. Allerdings gibt es noch keine „Ökumenische Trauung" als eigenen Ritus. Sie müssen sich daher entscheiden, ob Sie in der evangelischen Kirche nach deren Ritus (und mit Beteiligung des katholischen Geistlichen) oder in der katholischen Kirche entsprechend ihrer Liturgie (mit Beteiligung des evangelischen Pfarrers/Pfarrerin) heiraten möchten. Der Seelsorger Ihres Wohnsitzpfarramtes berät Sie gern.
Wenn Sie sich für die evangelische Kirche entscheiden, braucht der katholische Partner eine „Dispens”, das ist eine Freistellung von der katholischen Eheschließungsform; diese Dispens wird auch benötigt, wenn die Trauung in der evangelischen Kirche ohne Mitwirkung eines katholischen Geistlichen gefeiert werden soll. Die Dispens (Freistellung) bekommen Sie durch das katholische Pfarramt in der Regel ohne Probleme, falls kein Ehehindernis vorliegt.
Wenn ich oder mein Partner schon einmal verheiratet waren?
Die katholische Kirche nimmt das Eheversprechen vor Gott und jedes Ja-Wort von Nichtkatholiken, wo und in welcher Form auch immer es gegeben wird, so ernst wie die Zusage Gottes an die Menschen selbst: das Ja-Wort gilt. Die katholische Kirche kann daher einer Scheidung und kirchlichen Wiederheirat nicht zustimmen.
Dennoch kann es Fälle geben, in denen eine kirchliche Trauung möglich ist, auch wenn ein Partner schon einmal verheiratet war. In jedem Einzelfall ist dann sorgfältig zu prüfen, ob diese Ehe nach katholischem Verständnis und Kirchenrecht gültig zustande gekommen war. Weil die katholische Kirche von dem hohen Wert der Ehe überzeugt ist, nimmt sie diese Prüfung sehr ernst – und räumt ihr viel Zeit ein. Die Klärung des Sachverhaltes geschieht auf dem Weg eines objektiven kirchenrechtlichen Verfahrens.